- Niedrige Zinsen für später sichern
- Von staatlicher Förderung profitieren
- Flexibel bleiben
Bausparvertrag von Schwäbisch Hall
Wohnglück mit Sicherheit.
Freiheit, Unabhängigkeit und Sicherheit: Wer seinen Traum von einem Haus oder einer Wohnung mit Garten verwirklicht hat, verbringt seine Zeit gerne auf der Terrasse. Die Heimatexperten von Schwäbisch Hall haben in den letzten 90 Jahren rund neun Millionen Eigenheim-, Umbau- oder Modernisierungsprojekte unterstützt.
Der Bausparvertrag im Überblick
Vorteile des Bausparvertrags
Warum sich viele auf die eigenen vier Wände freuen:
- Miete? – Nein danke! Sie investieren in die eigene Zukunft – in Ihr Eigentum.
- Eine sichere Altersvorsorge, von der Sie heute schon etwas haben und nicht erst bei Renteneintritt
- Das eigene Zuhause selbst gestalten – mit Freiraum für Sie und Ihre Familie
Wussten Sie, …
- … dass Sie sich beim Bausparen das Darlehen mit dem heutigen Niedrigzins sichern können?
- … dass der Staat Ihren Weg ins Wohnglück bestenfalls dreifach fördert?1
- … dass Sie – bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – viele Gestaltungsmöglichkeiten bei Zins, Rate und Laufzeit haben?
- … dass es ein spezielles Angebot für junge Leute unter 22 Jahren gibt?
Mit Schwäbisch Hall sind Sie für Ihre Wohnwünsche perfekt vorbereitet
1 Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
2 Anpassung des Sparzinses halbjährlich an die Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen im Tarif FuchsChance (siehe § 3 ABB).
So funktioniert ein Bausparvertrag:
Für jeden Bedarf der passende Tarif
Egal, ob bauen, kaufen, anschlussfinanzieren, modernisieren oder doch erst sparen und später finanzieren – Sie haben die Wahl.

Für Hausbau, Kauf, Modernisierung oder Anschlussfinanzierung: Der Bauspartarif FuchsImmo bietet beim Bauspardarlehen unterschiedliche Sollzinsen und monatliche Raten und Laufzeiten, die individuell festgelegt werden können – und damit das Passende für jeden Finanzierungsbedarf.
- Niedrigster Sollzins 0,95 Prozent pro Jahr bzw. 1,44 Prozent (Tarifvariante XS) effektiver Jahreszins* pro Jahr
- Langfristige Sicherheit bei der Finanzierung mit der Kombination aus niedrigem Sollzins und niedriger monatlicher Rate (Tarifvariante XP)
- Auch mit Riester-Förderung1 möglich
*Beispiel: Bauspardarlehen ohne Wohn-Riester-Förderung im FuchsImmo (Tarifvariante XS)2, Bausparsumme 40.000 Euro, angespartes Guthaben ca. 18.000 Euro.
- Nettodarlehen ca. 22.000 Euro
- 80 monatliche Raten3 zu je 284 Euro
- Tilgungsdauer: 6 Jahre 8 Monate
- Jährlicher Sollzinssatz gebunden: 0,95 Prozent
- Effektiver Jahreszins ab Zuteilung: 1,44 Prozent
- Abschlussgebühr einmalig: 640 Euro
- Jahresentgelt in der Sparphase: 15 Euro
- Gesamtkosten4: ca. 1.065 Euro
- Zu zahlender Gesamtbetrag: ca. 23.065 Euro

Bei kurz- bis mittelfristigen Finanzierungen für energetische Modernisierungen ist der Tarif FuchsEco mit seinem Zinsvorteil bestens geeignet. Hauseigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen sogar schnell und einfach ein Blanko-Darlehen erhalten.
- Zinsvorteil von 0,15 Prozent für Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur energetischen Sanierung (§ 1 Abs. 4 ABB)
- Unter bestimmten Voraussetzungen die Sparzeit auf 19 Monate durch eine Sofortaufzahlung verkürzen
Wenn Sie heute noch nicht wissen, ob Sie einmal Wohneigentum möchten, halten Sie sich mit dem Tarif FuchsStart alle Optionen offen. Sie erhalten zusätzlich zur Guthabenverzinsung ein Zinsplus5. Wenn Ihre Pläne konkreter werden und Sie eine Immobilie bauen, kaufen oder renovieren möchten, ist ein Wechsel in den Tarif FuchsImmo möglich5.

Dreifache Förderung vom Staat
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie bietet Personen mit geringerem Einkommen die Möglichkeit auf Vermögensbildung und Erwerb von Wohneigentum. Sie können diesen Zuschuss ab einem Mindestsparbeitrag von 50 Euro jährlich in Anspruch nehmen.
Arbeitnehmersparzulage
Diese Förderung dient der Vermögensbildung und wird auf vermögenswirksame Leistungen gewährt, die viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen – beispielsweise auf einen Bausparvertrag. Sie erhalten die Zulage mit Auszahlung Ihres Bausparvertrags.
Riester-Förderung
Die Riester-Förderung können Sie für eine Anschlussfinanzierung oder Entschuldung nutzen oder wenn Sie Ihre Immobilie barrierefrei umbauen möchten. Dabei müssen die jeweiligen Voraussetzungen1 erfüllt sein.
Ihr gefördertes Bausparguthaben und das Bauspardarlehen können Sie zum Beispiel zum Bau, Kauf, zur Modernisierung oder Renovierung verwenden. Aber auch der Kauf einer Küche, der Bau eines Kamins oder einer Sauna sind möglich. Ihr Berater informiert Sie gerne ausführlich über die verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten.
Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die …
- in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich),
- mindestens 16 Jahre alt sind (für Vollwaisen gibt es keine Altersgrenze), auch Schüler,
- unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland) und
- deren zu versteuerndes Einkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt (siehe Tabelle "Staatliche Förderung".
Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall. Den vollständig ausgefüllten Antrag geben Sie bei Ihrer Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG ab. Das zuständige Finanzamt prüft und entscheidet, ob Sie die Wohnungsbauprämie erhalten.
Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen. Wenn Sie Ihren Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigen, verlieren Sie die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment. So profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage gleich zweifach.
Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen beantragen Sie im Rahmen der Steuererklärung. Sie erhalten von der Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Bescheinigung, die Sie der Anlage N Ihrer Steuererklärung beilegen. Der Antrag muss bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.
- Staatliche Förderung/Riester: Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen bei Wohnungsbauprämie (WoP) und Arbeitnehmersparzulage (ASZ). Die Riester-Zulage gibt es bei Berechtigung und unter weiteren Voraussetzungen. Um alle Prämien/Zulagen auszuschöpfen, ist der Abschluss mehrerer Produkte/Verträge notwendig. Die Beträge sind gerundet.
- FuchsImmo (Tarifvariante XS): Die Sicherung durch eine Grundschuld wird vorausgesetzt. Dafür anfallende Kosten sind hier nicht berücksichtigt.
- Rate: Monatliche Zins- und Tilgungsrate für das Bauspardarlehen
- Gesamtkosten: Beinhaltet die anteilige Abschlussgebühr und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen.
- Zinsplus: Bei Vertragsänderungen inklusive Variantenwechsel sind bauspartechnische Aspekte zu berücksichtigen. Daher sind diese von einer Zustimmung der Bausparkasse abhängig. Bei einem Wechsel von Tarifvariante XX/XY in die Varianten XP, XL, oder XS entfällt der Anspruch auf das Zinsplus und in der Variante XY entfällt der Anspruch auf den Junge-Leute-Bonus. Bei Vertragsänderungen inkl. Variantenwechsel entfällt ab Beginn des Jahres bei Tarifvariante XY zudem die Vergünstigung beim Jahresentgelt. Für Teilung, Ermäßigung, Wechsel der Tarifvariante und Vertragsübertragung erhebt die Bausparkasse ein Entgelt (siehe "Vereinbarung zu den Entgelten gemäß § 17 Abs. 2 ABB").
- Sowohl bei Inanspruchnahme als auch bei Verzicht auf das Darlehen. Das Zinsplus wird bei der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme fällig und dem Bausparguthaben gutgeschrieben. Die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen.
- Gestaltungsoptionen: Abhängig von der Zustimmung der Bausparkasse
- Zu versteuerndes Einkommen; Bruttolohn kann deutlich höher sein