Seit dem 1. Januar 2011 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für Freistellungsaufträge.
Hier können Sie uns Ihre Steuer-Identifikationsnummer mitteilen!
Wo finden Sie Ihre 11-stellige Steuer-ID?
- auf jedem Informationsschreiben Ihres zuständigen Finanzamtes von
Oktober/November 2011 - auf jeder schriftlichen Kommunikation mit Ihrem Finanzamt, z.B. Einkommensteuerbescheid
- auf Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung und Ihrer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung