Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Versammlung der Mitglieder

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG besteht aus drei Mitgliedern. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes

  • Direktor Karl Völkl, Vorsitzender
  • Direktor Robert Stahl, Vorstand
  • Direktor Werner Bäumler, Vorstand
Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Versammlung der Mitglieder gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat berichtet zudem einmal jährlich in der Versammlung der Mitglieder über den Jahresabschluss und die durchgeführte Prüfung.

Mitglieder des Aufsichtsrats:

  • Joachim Müllner (Vorsitzender)
  • Christine Kick
  • Erwin Götz
  • Dieter Mittelmeier
  • Markus Schaller
  • Johann Zimmermann
Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreter-versammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahres-überschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.