Was einer allein nicht schafft, das erreichen viele gemeinsam. Das ist das grundlegende Prinzip jeder Genossenschaft. Nur durch Zusammenarbeit und solidarisches Handeln hat sich die menschliche Kultur entwickelt, wurden Länder besiedelt und Städte gebaut.
Die Genossenschaft
Gemeinsames Handeln mit Prinzip
Es ist nicht immer leicht, Menschen zu solidarischem Handeln zu bewegen. Doch wenn gemeinsame Interessen da sind, wenn jeder der Beteiligten dadurch Vorteile genießt, kann eine solche Gemeinschaft organisiert werden – in Form einer Genossenschaft.
Das verstehen wir unter "Wir machen den Weg frei".
Verständlich erklärt: Die genossenschaftliche Idee
Schon früher verstand man unter einer Genossenschaft eine Vereinigung, um gemeinsam bestimmte wirtschaftliche Ziele zu erreichen: Beispielsweise gab es in früheren Tagen Weide- oder Deichgenossenschaften.
Genossenschaftlich waren auch schon die Verfassungen der Städte im Mittelalter. Und auch wir gebrauchen das Wort heute noch: als Zeitgenosse oder Bundesgenosse, die Schweizer nennen sich Eidgenossen. Das erste deutsche Genossenschaftsgesetz wurde bereits 1889 unter Bismarck verabschiedet.
Eine Genossenschaft ist der Zusammenschluss von mindestens drei gleichberechtigten Mitgliedern, die ihre gleichen wirtschaftlichen Interessen durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb fördern wollen. Die Regeln dazu sind im Genossenschaftsgesetz festgelegt.
Genossenschaften gibt es in allen Bereichen der Wirtschaft: in der Landwirtschaft, im Weinbau (Winzergenossenschaft), beim Handwerk (z. B. Maler-Einkaufsgenossenschaften), beim Handel (z. B. Edeka), im Dienstleistungsgewerbe (z. B. Taxizentralen). Und es gibt die genossenschaftlichen Kreditinstitute: die Gruppe der Volksbanken Raiffeisenbanken, von denen hier im Besonderen die Rede ist.
"eG" steht für "eingetragene Genossenschaft" und bezeichnet die Rechtsform der Gesellschaft. Eine Genossenschaft erhält ihre Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Genossenschaftsregister beim zuständigen Amtsgericht.
Überall im Land haben sich Bürger in Genossenschaften zusammengeschlossen, vor allem in den aufstiegsorientierten Mittelschichten: Angestellte wie Beamte, Arbeitnehmer wie selbstständige Handwerker, Landwirte, Ingenieure, Ärzte, Architekten, Männer wie Frauen, junge Leute wie Rentner. Über 17 Millionen Personen in der Bundesrepublik sind heute Mitglied bei einer genossenschaftlichen Bankengruppe.
Wenn man kein straffes Konzept hat, besteht die Gefahr, dass viel geredet wird, wenig geschieht und schließlich niemand die Verantwortung hat. Bei den Genossenschaften heißt es darum ganz klar, die Aufgabe und die Verantwortung an Personen zu delegieren, die kompetent sind und das Vertrauen der Mitglieder genießen.
Die Mitglieder wählen direkt oder über gewählte Vertreter den Aufsichtsrat, der seinerseits den Vorstand bestellt. Vorstand und Aufsichtsrat berichten jedes Jahr vor der Versammlung der Mitglieder bzw. der Vertreter.
Eine eG verfügt über kein festes Stammkapital, sondern über die veränderlichen Geschäfts-guthaben der Mitglieder. Grundsätzlich kann jedermann Mitglied – man kann auch Teilhaber sagen – werden und sich mit einem Geschäftsanteil an der Genossenschaft beteiligen.
Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Dafür gibt es den Geschäftsanteil, in dessen Höhe sich das Mitglied an einer Genossenschaft beteiligt.
Selbstverständlich kann man die Mitgliedschaft auch kündigen, meistens mit einer Frist von zwölf Monaten zum Jahresende. Genaue Regelungen finden sich in der Satzung. Die Freiwilligkeit der Mitgliedschaft ist ein wesentlicher Bestandteil des genossenschaftlichen Prinzips.