- Bonus für junge Leute
- Extra-Geld vom Chef
- Chancen auf staatliche Förderung
Bausparvertrag von Schwäbisch Hall
Mit niedrigem Darlehenszins und staatlichen Prämien ins Wohnglück.
Rein in die Freiheit – mit Bausparen den Einstieg in die finanzielle Unabhängigkeit sichern. Unsere
Experten rund ums Baufinanzieren und Bausparen wissen genau, worauf es ankommt.
Deine Vorteile

- Junge-Leute-Bonus bis zu 200 Euro1
- Flexibel sparen und Geld vom Chef anlegen (VL – vermögenswirksame Leistungen)
- Extra-Geld vom Staat2
- Startkapital für die eigenen vier Wände aufbauen
Verständlich erklärt: Bausparen
- Weitere Voraussetzungen § 3 ABB
- Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Bausparförderung sichern
Sowohl beim Sparen für die eigenen vier Wände als auch beim Finanzieren unterstützt der Staat mit der Bausparförderung. Bausparen wird bestenfalls dreifach staatlich gefördert1: mit der Wohnungsbauprämie, der Arbeitnehmersparzulage und der Riester-Förderung.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie1 gibt es für Einzahlungen in einen Bausparvertrag, wenn Sie Ihr
Gespartes für Maßnahmen rund ums Bauen und Wohnen einsetzen. Pro Bausparer sind das rund 70 Euro im Jahr. Die Wohnungsbauprämie kann bereits ab einem Alter von 16 Jahren beantragt werden.
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage1 wird auf vermögenswirksame Leistungen (VL) gezahlt. Das sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für Sie zusätzlich zum Arbeitslohn zum Beispiel in Ihren Bausparvertrag einzahlt. Dies können bis zu 40 Euro pro Monat sein. Zusätzlich sind noch bis zu 43 Euro staatliche Förderung pro Jahr und Arbeitnehmer möglich.
Riester-Förderung
Mit der Riester-Förderung für Wohn-Riester hat der Staat an diejenigen gedacht, die
Wohneigentum erwerben, barrierefrei modernisieren oder umschulden möchten. Die Förderung gibt es unabhängig vom Einkommen. Junge Leute bis 25 Jahre erhalten einmalig 200 Euro zusätzlich zur jährlichen Grundzulage1. Für eine Familie mit zwei Kindern, beide geboren nach 2007, können das zum Beispiel bis zu 950 Euro2 im Jahr sein.
Tina, Moritz und Paul zeigen Ihnen, wie sie von der staatlichen Bausparförderung profitieren
"Ich möchte Eigenkapital ansparen"

Tina ist 24 Jahre alt, geht viel auf Reisen und träumt von einem eigenen, großen Loft. Sie will Eigenkapital aufbauen. Praktisch, dass es dafür Prämien vom Staat gibt. Tina riestert. Dafür zahlt sie vier Prozent ihres Einkommens in einen Riestergeförderten Bausparvertrag. Hierfür erhält sie vom Staat 175 Euro Grundzulage und – weil sie unter 25 Jahre alt ist – den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro plus gegebenenfalls mögliche Steuervorteile.
"Meine erste eigene Bude"

Moritz ist 16 Jahre alt und geht aufs Gymnasium. Er möchte nach seinem Abitur studieren. Seine Eltern unterstützen ihn dabei. Für seine erste eigene Wohnung zahlen sie deshalb 50 Euro im Monat in seinen Bausparvertrag ein. Das findet Mario klasse. Denn so kann er auch noch zusätzlich 45 Euro Wohnungsbauprämie jährlich vom Staat mitnehmen. Bis zum Studienbeginn hat er etwas Geld angespart, um sich die erste eigene Wohnung einrichten zu können.
"Geld von Chef und Staat"

Paul ist Versicherungskaufmann. Sein Chef zahlt ihm monatlich 40 Euro vermögenswirksame Leistungen (VL) zusätzlich zum Gehalt. Die VL erhält er in einen Bausparvertrag. Da er die geltende Einkommensgrenze für die staatliche Arbeitnehmersparzulage nicht überschreitet, nimmt er zusätzlich zum Geld vom Chef die Arbeitnehmersparzulage vom Staat mit – und das sind 43 Euro im Jahr.
- Bei Berechtigung. Die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
- Bei Berechtigung. Beispiel für Verheiratete: zwei rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit zwei Kindern, zwei Verträge, jährliche Einzahlungen von 4 Prozent des jeweiligen Bruttovorjahreseinkommens abzüglich gewährter Zulagen, mindestens 60 Euro. Die 950 Euro enthalten zweimal 175 Euro Grundzulage und zweimal 300 Euro Kinderzulage (Berechnung für Kinder, die ab 2008 geboren sind).
Die IBAN Ihres Bausparvertrags
Ihr Bausparvertrag hat eine eigene Kontonummer, die sogenannte Vertrags-IBAN. Mit dieser
können Sie Beträge auf Ihr Bausparkonto überweisen, ohne Ihre Bausparnummer im
Verwendungszweck anzugeben.
Wo finde ich die Vertrags-IBAN?
Die Vertrags-IBAN finden Sie auf Ihrem Jahreskontoauszug. Oder Sie ermitteln sie mit Hilfe des Vertrags-IBAN-Rechners. Ihre Bausparnummer finden Sie ebenfalls auf dem Jahreskontoauszug und im Online-Banking unter "Finanzstatus".
Überweisung richtig ausfüllen

- Tragen Sie als Zahlungsempfänger "Bausparkasse Schwäb. Hall AG" ein.
- Ihre Vertrags-IBAN finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder Sie ermitteln sie mit dem Vertrags-IBAN-Rechner.
- Die BIC des Zahlungsempfängers muss nicht angegeben werden.
- Als Verwendungszweck tragen Sie den Namen des Vertragsinhabers ein.
Verwalten Sie Ihren Bausparvertrag im Online-Banking
- Umsätze und Vertragsdetails ablesen
- Freistellungsauftrag anlegen und ändern
- Bankeinzug anlegen und ändern
- Bausparnummer einsehen
- Postfach für Mitteilungen und Dokumente
Häufige Fragen:
Der Bonus wird automatisch bei Erfüllung der Vorausstzungen mit der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme dem Bausparguthaben gutgeschrieben.
Die Voraussetzungen für den Bonus sind:
- Alter bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre
- Bausparer ist alleiniger Vertragsinhaber (keine juristischen Personen)
- Noch kein Vertrag mit Junge-Leute-Bonus vorhanden
- Nur für einen Vertrag
- Bausparvertrag wird zugeteilt
Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die ...
- in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung
möglich), - mindestens 16 Jahre alt sind, (auch Schüler),
- unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland) und
- deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze i.H.von. 25.600€ Euro für
Alleinstehende und 51.200€ Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall. Den ausgefüllten Antrag geben Sie einfach bei uns ab. Das zuständige
Finanzamt prüft und entscheidet dann, ob Sie die Wohnungsbauprämie erhalten.
Nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das an gesammelte Kapital verwenden möchten. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen. Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment. Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen: Das zu versteuernden Einkommen von Alleinstehenden darf 17.900 Euro, und das von Verheirateten darf 35.800 Euro nicht übersteigen.
Die Arbeitnehmersparzulage fürs Bausparen beantragen Sie im Rahmen der Steuererklärung. Sie erhalten von der Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Bescheinigung, die Sie der Anlage N Ihrer Steuererklärung beilegen. Der Antrag muss bis zum Ende des vierten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.