VL-Sparen

Clever Geld sparen mit vermögenswirksamen Leistungen

Bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) profitieren Sie gleich doppelt. Sie sparen nicht alleine:
Der Staat und Ihr Arbeitgeber können Sie beim Vermögensaufbau unterstützen.

Ihre Vorteile beim VL-Sparen

  • Eine Bank, die genossenschaftlichen Werten verpflichtet ist
  • Zulage vom Arbeitgeber möglich
  • Staat belohnt das Sparen mit Zulagen
  • Unterschiedliche Anlageformen möglich
  • Nach nur sieben Jahren über Ihr Angespartes frei verfügen

Zusätzliches Geld von Chef und Staat sichern

Der Staat fördert das VL-Sparen mit einer Arbeitnehmersparzulage, sofern Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Einen Anspruch auf diesen staatlichen Zuschuss haben Sie als Arbeitnehmer, Richter, Auszubildender, Beamter oder Soldat. Auch viele Arbeitgeber tragen ihren Teil dazu bei und zahlen vermögenswirksame Leistungen.

Die richtige Anlageform wählen

Beim geförderten VL-Sparen können Sie zwischen mehreren Anlageformen wählen. Sie können sich zum Beispiel für einen Investmentfonds entscheiden oder Sie sparen in eine wohnwirtschaftliche Anlage, wie einen Bausparvertrag. Auch eine Kombination beider Anlageformen ist möglich.

Ab wann kann ich über mein Geld verfügen?

In der Regel beträgt die Laufzeit des Sparvertrages sieben Jahre.

Wo beantrage ich die staatliche Zulage?

Sofern Sie zulagenberechtigt sind, beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage zusammen mit Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung. Das Finanzamt zahlt Ihnen dann den Zuschuss nach Ablauf der Sperrfrist in den Vertrag.

Muss ich vermögenswirksame Leistungen versteuern?

Vermögenswirksame Leistungen sind aus arbeitsrechtlicher Sicht ein Bestandteil des Gehalts. Daher müssen auf VL-Beiträge Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden.

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