Mit Baukindergeld und Schwäbisch Hall ins Wohnglück

Staatlicher Zuschuss für Familien

Für Familien mit Kindern rückt der Traum vom eigenen Haus jetzt näher: Der Staat fördert mit Baukindergeld das erste selbstgenutzte Wohneigentum. Zusätzlich bietet Schwäbisch Hall eine solide Baufinanzierung mit Zinsvorteil speziell für Familien an, die Baukindergeld nutzen.

Baukindergeld: So funktioniert`s

Die Beantragung und Auszahlung des Baukindergeld soll über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfolgen. Ab wann das Baukindergeld beantragt werden kann und wie die Abwicklung genau erfolgt ist noch nicht entschieden.

Stand vom 06.07.2018

  • Förderung: maximal 12.000 Euro je Kind1
  • Rückwirkend gültig für alle notariell geschlossenen Kaufverträge und Baugenehmigungen2, die vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 neu abgeschlossen bzw. erteilt wurden.
  • Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen der Familie darf 75.000 Euro3 nicht überschreiten. Es gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 15.000 Euro für jedes Kind.
  • Anspruchsberchtigt sind Eltern mit minderjährigen Kindern, die Kindergeld beziehen und im geschaffenen Wohneigentum wohnen.

Jetzt sichern: Top Zinsvorteil für Familien

Familien, die Anspruch auf Baukindergeld haben, finanzieren ihre ersten eigenen vier Wände jetzt besonders günstig mit dem Familienangebot von Schwäbisch Hall.

Vorteile

  • 0,2 % Zinsvorteil
  • Zinssicherheit durch konstante Raten - bis zu 25 Jahren
  • Sonderzahlungen möglich

1 Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen, bei Berechtigung.

2 Bedarf es keiner Baugenehmigung, gilt der Anspruch auf Baukindergeld für Neubauvorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrecht Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung nach dem 1. Januar 2018 begonnen werden durfte.

3 Maßgeblich sind die durchschnittlichen Einkünfte der zwei Kalenderjahre vor der Antragstellung, einmalig nachzuweisen durch die entsprechenden Einkommensteuerbescheide.