Bausparvertrag von Schwäbisch Hall

Mit niedrigem Darlehenszins und staatlichen Prämien ins Wohnglück.

Rein in die Freiheit – mit Bausparen den Einstieg in die finanzielle Unabhängigkeit sichern. Unsere
Experten rund ums Baufinanzieren und Bausparen wissen genau, worauf es ankommt.

Häufige Fragen:

Welche Voraussetzungen müssen für den Junge-Leute-Bonus erfüllt sein?

Der Bonus wird automatisch bei Erfüllung der Vorausstzungen mit der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme dem Bausparguthaben gutgeschrieben.

Die Voraussetzungen für den Bonus sind:

  • Alter bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre
  • Bausparer ist alleiniger Vertragsinhaber (keine juristischen Personen)
  • Noch kein Vertrag mit Junge-Leute-Bonus vorhanden
  • Nur für einen Vertrag
  • Bausparvertrag wird zugeteilt
Wer erhält die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die ...

  • in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung
    möglich),
  • mindestens 16 Jahre alt sind, (auch Schüler),
  • unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland) und
  • deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze i.H.von. 25.600€ Euro für
    Alleinstehende und 51.200€  Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie?

Ihren Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten Sie mit den Unterlagen zum Jahreskontoauszug von Schwäbisch Hall. Den ausgefüllten Antrag geben Sie einfach bei uns ab. Das zuständige
Finanzamt prüft und entscheidet dann, ob Sie die Wohnungsbauprämie erhalten.

Wie erhalte ich die Arbeitnehmersparzulage?

Nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen eingehen. Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das an gesammelte Kapital verwenden möchten. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen. Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen, zum Beispiel in einen Aktienfonds der Union Investment. Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen: Das zu versteuernden Einkommen von Alleinstehenden darf 17.900 Euro, und das von Verheirateten darf 35.800 Euro nicht übersteigen.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage fürs Bausparen beantragen Sie im Rahmen der Steuererklärung. Sie erhalten von der Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Bescheinigung, die Sie der Anlage N Ihrer Steuererklärung beilegen. Der Antrag muss bis zum Ende des vierten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.