Pflege-Bahr

Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung

 

Die Kosten für eine gute Versorgung im Pflegefall sind hoch. Die Pflegepflichtversicherung deckt im Pflegefall nur einen kleinen Teil der Kosten ab und stellt damit lediglich eine Grundversorgung dar. Eine private Vorsorge ist daher unerlässlich. Mit der Pflege-Bahr hilft Ihnen der Staat, die Versorgungslücke zu verringern.

 

Vorteile der Pflegebahr

  • Staatliche Unterstützung bei der Pflegevorsorge mit einem Beitragszuschuss von 5 Euro im Monat (maximal 60 Euro im Jahr)
  • Pflegemonatsgeld im Pflegefall in allen Pflegestufen,
  • Leistungen bereits ab Pflegestufe 0 (Demenz)
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Keine Leistungsausschlüsse
  • Kein Risikozuschlag

 

Keine Gesundheitsprüfung und volle Leistung

 

 

Bei der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung wird bei Vertragsabschluss keine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Alle Menschen werden gleich behandelt, es gibt bei der Pflege-Bahr weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse. Davon profitieren vor allem Menschen mit Vorerkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck.

 

 

Die staatliche Förderung Pflege-Bahr

Der Staat unterstützt die private Pflegevorsorge mit einer Zulage von jährlich 60 Euro. Dies entspricht einem Zuschuss von fünf Euro im Monat. Die Förderung erhält jeder, der einen Beitrag von wenigstens 120 Euro pro Jahr für die Pflegezusatzversicherung einzahlt. Der Vertrag muss zudem eine spätere Leistung von mindestens 600 Euro monatlich in Pflegestufe III gewährleisten. In der Pflegestufe II müssen mindestens 30 Prozent, in der Pflegestufe I mindestens 20 Prozent und in der Pflegestufe 0 mindestens 10 Prozent des Pflegemonatsgeldes gezahlt werden.

Wer kann die staatliche Förderung in Anspruch nehmen?

Förderberechtigt sind alle, die

  • in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert sind,
  • in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind,
  • bisher keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen haben und volljährig sind.