Fondsgebundene Rürup-Rente

Steuerlich geförderte Basisrente mit hohen Renditechancen

Die fondsgebundene Rürup-Rente bietet Ihnen gleich dreifach Vorteile. Sie ist sowohl Steuersparmodell als auch Altersvorsorge, kombiniert mit den Renditechancen der Kapitalmärkte. Profitieren Sie von allen Vorteilen für die private kapitalgedeckte Rentenversicherung.

Ihre Vorteile bei der fondsgebundenen Rürup-Rente

  • Steuervorteile
  • Eine lebenslang garantierte Rente, Monat für Monat
  • Ertragschancen durch Anlage in Investmentfonds
  • Absicherung der Hinterbliebenen ohne Gesundheitsprüfung möglich
  • Vermögensschutz bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz

 

Die Renditechancen der fondsgebundenen Rürup-Rente

 

Bei der Altersvorsorge gilt der Grundsatz: je früher, desto besser. Auch bei der fondsgebundenen Rürup-Rente wächst das Renditepotenzial mit der Anlagedauer. Je länger die Vertragslaufzeit, desto besser können Sie Kursschwankungen ausgleichen. Zusätzlich profitieren Sie von der staatlichen Förderung in Form eines erheblichen Steuervorteils in der Ansparphase. Ab Rentenbeginn erhalten Sie Ihr Leben lang eine garantierte monatliche Rente.

 

Individuell und flexibel

 

Gerade Selbständige und Freiberufler haben in der Regel kein gleichbleibend hohes monatliches Einkommen. Umso wichtiger ist für sie eine Altersvorsorge, die sie in der Ansparphase ihren Möglichkeiten entsprechend flexibel gestalten können und beispielsweise Zuzahlungen ermöglicht. Zum Schutz ihrer Familie können sie zusätzlich eine Hinterbliebenenvorsorge vertraglich vereinbaren.

 

Für wen lohnt sich die fondsgebundene Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente eignet sich besonders für Selbständige, Freiberufler und Menschen, die ein hohes steuerpflichtiges Einkommen haben. Wohlhabende profitieren stärker von den Steuervorteilen der fondsgebundenen Rürup-Rente als Durchschnitts- oder Geringverdiener. Angestellte und Beamte können ebenfalls einen Rürup-Vertrag abschließen.

Wie ist die Rürup-Rente steuerlich absetzbar?

Die Beiträge zur Rürup-Rente können Sie als Sonderausgaben geltend machen. Der abzugsfähige Höchstbetrag der entrichteten Beiträge steigt seit 2005 von anfänglich sechzig Prozent jährlich um zwei Prozent an, bis im Jahr 2025 einhundert Prozent der Einzahlungen steuerfrei sind. Dabei gelten gesetzliche Höchstbeträge von 20.000 Euro jährlich bei Ledigen und 40.000 Euro jährlich bei zusammen veranlagten Verheirateten.

Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten

Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.