- Kurzfristige Liquiditätsreserve
- Freie Verfügbarkeit
- Variable Rückzahlung
Ein Dispokredit Ihrer Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG gewährt Ihnen finanzielle Freiräume, damit kurzfristige wirtschaftliche Engpässe Sie nicht belasten.
Wer kennt das nicht: Am Ende des Monats steht spontan eine Anschaffung ins Haus. Ein Dispokredit verschafft Ihnen mehr Handlungsspielraum bei finanziellen Engpässen. Dank Ihres Dispos können Sie Ihr Girokonto bei Bedarf überziehen und zahlen nur Zinsen, solange Sie im Minus sind und nur für den Betrag, den Sie in Anspruch nehmen.
Die Höhe des Dispos richtet sich für gewöhnlich nach der Höhe Ihres regelmäßigen Einkommens und beträgt in etwa das Dreifache Ihrer geregelten Zahlungseingänge. Bei guter Bonität kann Ihr Dispo flexibel angepasst werden.
Geduldete Überziehung (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) |
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Dispositionskredit - Sollzinssatz p.a. (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) |
13,55 % |
Geduldete Überziehung - Sollzinssatz p. a. (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) |
17,05 % |
Die Zinsbelastungsperiode beträgt 3 Monate. Keine weiteren Kosten.
Kontoüberziehung ist die von der Bank vorübergehend geduldete Überziehung des laufenden Kontos ohne zugesagte Dispositionslinie oder über den zugesagten Dispositionskredit hinaus.
Hierbei handelt es sich um eine Angabe im Sinne des § 6a Abs. 4 PAngV der Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG.
Bei den angegebenen Zinssätzen handelt es sich um einen variablen Zinssatz.
Für die Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der neuen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten wenden wir bereits heute in der Praxis an. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.
Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG für Dispositionskredite.
Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG in Anspruch zu nehmen!
Wir unterbreiten unseren Kunden ein Beratungsangebot, die ihren Dispositionskredit
bei geduldeten Überziehungen:
Wir unterbreiten unseren Kunden ein Beratungsangebot, die eine geduldete Überziehung
In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonitäten vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft, wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.
Beim Dispokredit gibt es keine zeitliche Begrenzung für den Ausgleich Ihres Kontos, solange Sie die Voraussetzungen für die Gewährung eines Dispokredits erfüllen. Ein Dispo verschafft kurzfristig finanziellen Spielraum. Bei einem längerfristigen Bedarf an Geldmitteln sollten Sie eine Beratung bei Ihrer Raiffeisenbank Neustadt-Vohenstrauß eG vereinbaren.
Wenn Sie volljährig und voll geschäftsfähig sind, ein ausreichendes, regelmäßiges monatliches Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und keinen negativen SCHUFA-Eintrag haben, sind die Grundvoraussetzungen schon erfüllt.