Benachrichtigung über Währungsumrechnungen bei Kartenzahlungen im EWR

Transparenzregeln beim Einsatz Ihrer girocard oder Debit-/Kreditkarte

Beim Einsatz Ihrer girocard oder Ihrer Kreditkarte von Mastercard oder Visa innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten neue Transparenzregeln. Diese betreffen Auszahlungen am Geldautomaten sowie Kartenzahlungen in einem Land des EWR mit einer vom Euro abweichenden EWR-Währung.

 

Sie haben die Möglichkeit, Informationen zu einem ggf. anfallenden Währungsumrechnungsentgelt elektronisch zu erhalten. Diese Informationen versenden wir separat für jede zu Ihrem Zahlungskonto ausgestellte Karte.

 

Detaillierte Informationen zu diesen Benachrichtigungen erhalten Sie in den folgenden Beschreibungen:

Beauftragung im Online-Banking

Beauftragung im Online-Banking

Im Online-Banking wurde die bereits bestehende Funktion "Benachrichtigungen" um die Konfiguration zum Erhalt von Benachrichtigungen über Währungsumrechnungsentgelt selbst vornehmen.

Rufen Sie dazu, nach dem Sie sich im Online-Banking angemeldet haben, unter "Service => Weitere Services" die Funktion "Benachrichtigung" auf.

Es wird Ihnen folgende Auswahl angezeigt:

Über das Pluszeichen "+" hinter "Währungsumrechnungen im EWR" können Sie eine neue Benachrichtigung anlegen. Es wird Ihnen folgende Eingabemaske angezeigt:

Als mögliche Konten werden Ihnen die Kontonummer angeboten, zu denen Sie eine girocard (Debitkarte) oder Kreditkarte haben. Sie müssen mindestens ein Konto auswählen und die Auswahl mit "Übernehmen" bestätigen.

Nach Eingabe der Laufzeit und Auswahl der Benachrichtigungsart werden Ihnen die in unserem System bereits hinterlegten elektronischen Adressen zur Auswahl angeboten. Über "Neu/Bearbeiten" können Sie hier auch eine neue Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse anlegen.

Nach der Eingabe einer TAN wird der Benachrichtigungsservice angelegt.

Beauftragung am Geldautomaten (nur girocards)

Beauftragung am Geldautomaten (nur girocards)

Zusätzlich zur Aktivierung im Online-Banking kann die Konfiguration zum Erhalt von Benachrichtigungen über Währungsumrechnungsentgelte selbst am Geldautomaten durchgeführt werden.

Diese Möglichkeit besteht ab dem 01. Juni 2021.

Das gilt aber nur für die Nutzung von girocards (Debitkarten). Eine Möglichkeit zur Beauftragung für Kreditkarten ist derzeit nicht vorgesehen.

 

Wählen Sie am Geldautomaten im Untermenü "Kartenfunktionen" die neue Funktion "Benachrichtigungen verwalten". Es wird Ihnen folgendes Untermenü angezeigt:

Beim Aufruf der Funktion "Benachrichtigungen aktivieren" wird zuerst folgende Information angezeigt:

Anschließend werden Sie zur Eingaben Ihrer PIN und zur zweimaligen eingaben der gewünschten Mobilfunknummer aufgefordert.

Die Unterstützung von Benachrichtigungen per E-Mail ist hier leider nicht möglich, da es keine Möglichkeit zur Eingabe der gewünschten E-Mail-Adresse gibt.

 

Zur Bestätigung wird Ihnen folgende Meldung angezeigt:

Beauftragung von Kreditkarten ohne Online-Zugang

Beauftragung von Kreditkarten ohne Online-Zugang

Kreditkarteninhaber ohne Online-Zugang können die Freischaltung nur über folgendes Formular beauftragen. Bitte laden Sie sich das nachfolgende Formular herunter, füllen es aus, unterzeichnen es und schicken es an uns zurück.

Noch Fragen?

Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen? Ihr Berater ist gerne für Sie da.