€uro-Überweisung (SEPA)

Die €uro-Überweisung (SEPA) hat im Jahr 2008 die EU-Standardüberweisung ersetzt.

Am 28. Januar 2008 startete die europäische Kreditwirtschaft das neue europäische Überweisungs-verfahren für S€PA (S€PA Credit Transfer – SCT). Somit können Sie Überweisungen in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU- / EWR-Staaten und in die Schweiz von Ihrem Konto bei uns mit der €uro-Überweisung einfach und einheitlich durchführen.

Das deutsche Kreditgewerbe hat diese einfache Überweisung gemeinsam im Zuge der Umsetzung von S€PA entwickelt. Die €uro-Überweisung ist vom Aufbau her einer Überweisung innerhalb Deutschlands sehr ähnlich und orientiert sich an der Ihnen seit Mitte 2003 bekannten EU-Standardüberweisung.

  

Die €uro-Überweisung hat im Jahr 2008 die EU-Standardüberweisung ersetzt. Sie kann von Ihnen parallel zu den heutigen Inlandsüberweisungen auch innerhalb Deutschlands verwendet werden. Die €uro-Überweisung können Sie nur nutzen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  •  die Überweisung erfolgt innerhalb Deutschlands, in einen anderen Mitgliedstaat der
     EU-/EWR-Staaten oder in die Schweiz,
  •  der Überweisungsbetrag lautet auf „Euro“,
  •  als Kontoadressierungsdaten werden IBAN und BIC verwendet,
  •  der Kontoinhaber trägt seine Entgelte und der Zahlungsempfänger trägt die übrigen
     Entgelte, wie heute innerhalb Deutschlands.

 

Notwendige Angaben

Bitte machen Sie immer folgende Angaben:

  •  Name und Vorname bzw. Firma des Zahlungsempfängers,
  •  IBAN des Zahlungsempfängers,
  •  BIC des Kreditinstituts / Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers,
  •  Betragsangabe in Euro (als Währung),
  •  optional: Angabe eines Verwendungszweckes,
  •  Ihren Namen und Vornamen bzw. Ihre Firma,
  •  Ihre IBAN (steht auf Ihrem Kontoauszug).

 

Sie tragen als Kontoinhaber die Entgelte bei Ihrem Kreditinstitut und der Zahlungsempfänger trägt die übrigen Entgelte bei seinem Kreditinstitut.

  

Natürlich steht Ihnen auch über unsere elektronischen Bankdienstleistungen wie Internet oder Software diese Zahlungsmethode zur Verfügung.

  

Für alle Zahlungen,

  •  die die genannten Kriterien nicht erfüllen,
  •  die in Länder außerhalb der EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz gehen,
  •  für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen
     (z. B. keine Nutzung von IBAN / BIC)

verwenden Sie bitte den im Schreibwarenhandel erhältlichen Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr (Formular Z1).

Meldepflicht gemäß AWV ab 12.500 Euro

Bitte beachten Sie jedoch weiterhin die bestehende Meldepflicht gemäß Außenwirtschafts-verordnung (AWV) ab 12.500 Euro. Entsprechende Meldungen sind von Ihnen der Deutschen Bundesbank mitzuteilen. Nutzen Sie dazu die "Anlage Z4 zur AWV".