SEPA-Basis-Lastschriften

Ähnlichkeit mit bisherigem Einzugsermächtigungsverfahren

Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (SDD Core) können Sie über uns an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb von SEPA bewirken bzw. als Zahlungsempfänger nach Abschluss einer Vereinbarung zum Lastschrifteinzug mittels des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Gelder von Konten im Binnenmarkt einziehen. Es ähnelt dem heutigen Einzugsermächtigungsverfahren. Als Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC.

Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basis-Lastschrift müssen der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen. Fragen Sie hierzu mit Ihrem Zahlungspartner die jeweilige Bank, ob diese an diesem Verfahren teilnimmt. Übrigens: Alle Volksbanken Raiffeisenbanken nehmen seit November 2009 teil.

  

Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin (D). Dieser wird – wie bereits heute (sogenannte Vorabinformation) – vom Zahlungsempfänger im Vorfeld des Einzuges mitgeteilt. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung zur Identifizierung, die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI – Creditor Identifier). Zudem müssen Sie als Zahlungspflichtiger dem Zahlungsempfänger vor dem Zahlungsvorgang ein entsprechendes „SEPA-Lastschriftmandat“ erteilen.

 

Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er uns über seinen Zahlungsdienstleister die SEPA-Basis-Lastschriften vorlegt. Sollte einmal ein Kunde (Zahlungspflichtiger) mit einem Zahlungseinzug durch eine SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers nicht einverstanden sein, kann er von uns binnen einer Frist von 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin „D“) auf dem Konto ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen (Widerspruchsfrist).

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Lastschriftmandate

Für die beiden SEPA-Lastschriftverfahren existieren unterschiedliche Lastschriftmandate.

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