Vielfach sind die Lastschriftmandate Bestandteil von Verträgen, z. B. für die Bezahlung von Telefonrechnungen.
Mit dem Lastschriftmandat autorisieren Sie gegenüber Ihrer Bank die Einlösung von jeweiligen SEPA-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit einer Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In den Lastschriftmandaten müssen die folgenden Erklärungen von Ihnen als Kunden (Zahlungspflichtiger) enthalten sein:
Lastschriftmandatstext mit
- der Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden (Zahlungspflichtiger) mittels SEPA-Basis-Lastschrift bzw. SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und
- der Weisung an die Bank des Zahlungspflichtiger, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften bzw. SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen.
Die jeweiligen Lastschriftmandate müssen zudem folgende Angaben (Autorisierungsdaten) enthalten:
- Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
- eine Gläubiger-Identifikationsnummer (CI),
- Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrenden Zahlung,
- Name des Kunden (Zahlungspflichtigen),
- Bezeichnung der Bank des Kunden (Zahlungspflichtigen) und
- seine Kundenkennung (IBAN und BIC).
Über die Autorisierungsdaten hinaus kann ein Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten, zum Beispiel eine Mandatsreferenznummer.
Das „SEPA-Lastschriftmandat“ für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren gestattet Zahlungspflichtigen autorisierte Lastschriften innerhalb von 8 Wochen nach Belastung ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.
Das „SEPA-Firmenlastschrift-Mandat“ für das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren gestattet Ihnen als Zahlungspflichtigen, nicht autorisierten Lastschriftbelastungen zu widersprechen. Deshalb haben Sie bei der Nutzung des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens als Zahlungspflichtiger Ihrer Bank vor der ersten Belastung eine Kopie des „SEPA-Firmenlastschrift-Mandat“ vorzulegen. Solange diese vorliegt und dieser nicht widersprochen wird, werden Lastschrifteinzüge durchgeführt und belastet.