Der elektronische Kontoauszug...
...die Alternative zum Auszugsautomaten
Eine gute Nachricht für alle, die ihre Auszüge bisher am Kontoauszugsdrucker in der Geschäftsstelle abgeholt oder Postversand vereinbart haben: Als eBanking-Nutzer können Sie Ihre Kontoauszüge jetzt online abrufen - Tag und Nacht bequem von zu Hause aus.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Dieser Service ist für Privatkunden kostenfrei.
- Sie sparen sich den Weg zum Kontoauszugsdrucker oder das Porto für den Versand.
- Sie können die Kontoauszüge ausdrucken oder dauerhaft auf Ihrem PC speichern.
- Die Kontoauszüge werden als pdf-Datei im DIN A4-Format angeboten.
- Freischaltung von Kontokorrent-, Spar-, Darlehens- und Termineinlagen-Konten möglich.
Der elektronische Kontoauszug wird ganz automatisch in Ihrem Postfach unseres eBanking-Portals zum Abruf bereitgestellt. Die Übertragung auf Ihren Rechner ist - wie alle Transaktionen im eBanking - verschlüsselt und entspricht allen Sicherheitsanforderungen.
Mit dem elektronischen Kontoauszug können Sie den papierhaften Auszug, den Sie bisher per Post oder an einem unserer Kontoauszugsdrucker erhalten, vollständig ersetzen. Wenn Sie schon unser Online-Banking nutzen, genügt eine kurze Anmeldung über unser eBanking-Portal.
Wenn Sie bisher noch kein Online Banking-Nutzer sind, sprechen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und beraten Sie gerne.
Freischaltung im eBanking-Portal:
Nach der Anmeldung im eBanking-Portal klicken Sie auf den Menüpunkt "Postfach". Dann auf den Punkt "Verwaltung". Ihnen werden alle Personen angezeigt, von denen Sie die Kontoauszüge lesen können. Klicken Sie hier auf den Button "Anmelden".

Möglichkeit 1:
Nach der Anmeldung im eBanking-Portal steht unter "Aktuelle Informationen" die Meldung "Sie haben neue Dokumente in Ihrem Posteingang." Klicken Sie auf den grauen Briefumschlag, um in Ihr Postfach zu wechseln.
Möglichkeit 2:
Nachdem Sie sich im eBanking-Portal angemeldet haben, klicken Sie in der oberen Navigation auf Postfach und wählen mit dem Lupen-Symbol Ihren Namen und anschließend den entsprechenden Kontoauszug aus. Nun startet der Adobe Reader und öffnet das gewünschte Dokument. Dieses kann nun gespeichert oder gedruckt werden.
Als Firmenkunde sind Sie verpflichtet, elektronische Kontoauszüge bis zum Ende der handels- und steuerrechtlich maßgeblichen Fristen aufzubewahren (wie bisher). Wenn Sie elektronische
Dokumente aufzubewahren haben, gelten in steuerlicher Hinsicht seit dem 01.01.2015 die so genannten GoBD (= Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff). Im Einzelnen können Sie diese z. B. auf der Internetseite www.bundesfinanzministerium.de nachlesen oder downloaden.