Die "Mandatsmigration" von bestehenden Lastschriftmandaten ist für Einzugsermächtigungen ab dem 9. Juli 2012 möglich.
Nutzung "alter" Lastschriftmandate
Bei der heutigen Nutzung des Einzugsermächtigungsverfahrens können Zahlungsempfänger auf der Grundlage von vorliegenden Einzugsermächtigungen diese auch nach dem 9. Juli 2012 für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen. Hierzu erfolgt eine Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegenüber allen Kunden mit einem Girokonto zum 9. Juli 2012. Damit wird die Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren wesentlich erleichtert, weil Zahlungsempfänger von ihren Kunden – den Zahlungspflichtigen – keine neuen SEPA-Lastschriftmandate mehr einholen müssen. Zahlungspflichtige brauchen daher auch kein neues Lastschriftmandat, zum Beispiel für das Abo der Zeitung bzw. den Einzug der Telefonrechnung, zu unterschreiben.
Über den Wechsel vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren entscheiden die Lastschrifteinreicher, sofern entsprechende Einzugsermächtigungen rechtswirksam vorhanden sind. Vor dem ersten Lastschrifteinzug im SEPA-Basis-Lastschrift-verfahren müssen die Lastschrifteinreicher die Zahlungspflichtigen – auf deren Konten weiterhin wie gewohnt die Rechnungen abgebucht werden – über diesen Lastschriftverfahrenswechsel informieren und ihnen folgende weitere Daten mitteilen.
- Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer (CI)
- Angabe der jeweiligen Mandatsreferenznummer.
Diese neuen Kennungen identifizieren einen Lastschriftvertrag eindeutig.
Bei der Nutzung des heutigen Abbuchungsauftragsverfahrens müssen Sie sich je nach Zielgruppe mit Ihrem Zahlungspflichtigen auf die Nutzung des SEPA-Basis- bzw. SEPA-Firmen-Lastschrif-tverfahrens verständigen. Das Abbuchungsauftragsverfahren wird voraussichtlich ab Februar 2014 auf Grund gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union eingestellt. Abbuchungsaufträge können, im Gegensatz zu Einzugsermächtigungen, nicht in Lastschriftmandate eines anderen SEPA-Lastschriftverfahrens "überführt" werden.